SKIROLLER- & LANGLAUFSTRECKE
Das ganze Jahr über den nordischen Sport ausüben und genießen!
Die Skiroller- und Langlaufstrecke in der Villacher Alpen Arena bietet nicht nur im Winter die Möglichkeit den nordischen Sport auszuüben, sondern auch im Sommer! Die Skiroller- und Langlaufstrecke am Eingang zum Naturpark Dobratsch lässt sich in Länge und Höhenprofilen beliebig variieren. Durch ihre verschiedenen Schwierigkeitsgrade ermöglicht sie Profisportlern ein perfektes Ausdauertraining. Da die Skiroller- und Langlaufstrecke direkt an der Skisprunganlange der Olympiasieger vorbeiführt, ist die Villacher Alpen Arena für das Training der nordischen Sportler im Sommer und Winter die erste Adresse.
Die Strecke ist nicht nur für Profisportler geeignet, sondern auch Hobbysportler, Anfänger und Kinder können die Faszination der Bewegung auf „Rollen“ und Langlaufskiern kennen lernen. Der Einstieg zur Skiroller- und Langlaufstrecke befindet sich in der Villacher Alpen Arena direkt beim Sporthaus.
Skirollstrecke im Sommer
- 3,0 Kilometer Gesamtlänge
- Durchschnittliche Breite 3,5 Meter
- Unterschiedliche Schwierigkeitsgrade
- Spezialasphalt mit Anteilen von Gummigranulat
- Beleuchtung (105 Lichtpunkte)
Langlaufstrecke im Winter
- 6,0 Kilometer Gesamtlänge
- 3,0 Kilometer Rennloipe FIS Homologiert
- Beschneiungsanlage
- Beleuchtung (105 Lichtpunkte)
- 2,0 Kilometer Wanderloipe – Naturschnee
- Ausgezeichnet mit dem Loipengütesiegel des Landes Kärnten
Loipenbericht
BENUTZERORDNUNG und Verhaltensregeln
für die „Hans Stattmann“ Skiroller, u. Langlaufstrecke Villacher Alpen Arena.
Allgemeines:
- Öffnungszeiten Sommer 8.30 Uhr bis 20.00 Uhr Winter Montag bis Freitag, 8 Uhr bis 19.30 Uhr. Samstag u. Sonntag, 8 Uhr bis 17 Uhr Ausnahmeregelungen sind nach Absprache mit der Geschäftsführung möglich.
- Der Einstieg in die Skirollerstrecke befindet sich ausschließlich hinter dem Auslauf der Skisprunganlage.
- Der Einstieg in die Langlaufloipe befindet sich ausschließlich beim gekennzeichneten Zugang neben dem Sporthaus.
- Fahrzeuge müssen am ausgewiesenen Parkplatz abgestellt werden. Das Parken ist während der Benützung gratis.
- Die Benützung der Skiroller,- Langlaufstrecke ist nur mit gültiger Jahres-, Saison-, Wochen-, oder Tageskarte gestattet. (Die Karten sind nicht übertragbar. Des Jahres- Saison und Wochenkarten sind nur mit Bild gültig.)
- Die Belege bzw. Karten sind mitzuführen und den Kontrollorganen nach Aufforderung vorzuweisen.
- Den Anordnungen der Mitarbeiter/innen der Villacher Alpen Arena bzw. deren Beauftragten ist Folge zu leisten. Nicht ordnungsgemäßes Verhalten führt zum Verweis und zum Verlust der erworbenen Karte.
- Verunreinigungen sind zu unterlassen. Abfälle sind in den Müllbehältern vor Ort zu entsorgen.
- Die Villacher Alpen Arena übernimmt für Unfälle und Schäden keinerlei Haftung. Die Benutzung der gesamten Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
Benutzerordnung:
- Die Benützung der Skirollerstrecke ist ausschließlich mit Skiroller und Inlineskats gestattet.
- Die Benutzung der Langlaufstrecke ist ausschließlich mit Langlaufskiern gestattet.
- Die Benützung der Skiroller,- Langlaufstrecke erfolgt auf eigene Gefahr. Haftungsansprüche gegenüber dem Betreiber können nicht geltend gemacht werden. Abfahrten dürfen nur von Personen benutzt werden, die die Skiroller (Inlineskater) bzw. Langlaufski sicher beherrschen. Vor der Benützung der Skiroller,-Langlaufstrecke sind die Benützer/innen verpflichtet die Strecke zu besichtigen, um die Gefahren der Strecke zu erkennen.
- Die Benützung der Skiroller,- Langlaufstrecke ist nur in markierter Laufrichtung (Pfeile) im Uhrzeigersinn gestattet.
- Auf der Skirollerstrecke besteht Helmpflicht. Zur eigenen Sicherheit wird zusätzlich empfohlen eine entsprechende Sicherheitsausrüstung zu tragen.
- Die Skiroller,- Langlaufstrecke verläuft teilweise durch Waldwirtschaftsgebiet. So kann es in Ausnahmefällen vorkommen, dass sich trotz entsprechender Absperrungen Wild bzw. Fahrzeuge auf und in unmittelbarer Nähe der Skiroller,- Langlaufstrecke befinden. Auf diesen Umstand ist besonders Rücksicht zu nehmen.
- Bei Pausen ist die Skiroller,- Langlaufstrecke umgehend zu verlassen.
- Gefahrenstellen, insbesondere Kurven Abfahrten sind immer schnellstmöglich freizumachen, das Pausieren ist hier auch neben der Strecke verboten.
- Die Benützung der Skiroller,- Langlaufstrecke ist außerhalb der Betriebszeiten nicht gestattet. Während des Einsatzes der Kehrmaschine bzw. Pistengerätes ist die Skiroller,- Langlaufstrecke gesperrt.
Verhaltensregeln:
- Rücksichtnahme auf die andere
Jede/r Läufer/in muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt. - Signalisation, Laufrichtung und Lauftechnik
Markierungen und Signale (Hinweisschilder) sind zu beachten. Auf der Loipe und der Asphaltpiste ist in der angegebenen Richtung zu laufen. - Wahl von Spur und Piste
Auf Doppel- und Mehrfachspuren muss in der rechten Spur gelaufen werden. Langläufer in Gruppen müssen in der rechten Spur hintereinander laufen. In freier Lauftechnik ist auf der Piste rechts zu laufen. - Überholen
Überholt werden darf rechts oder links, je nach vorhandenem Platz. Der vordere Läufer braucht nicht auszuweichen. Er sollte aber ausweichen, wenn er es gefahrlos kann. - Gegenverkehr
Bei Begegnungen hat jeder nach rechts auszuweichen. Der abfahrende Läufer hat Vorrang. - Stockführung
Beim Überholen, Überholt werden und bei Begegnungen sind die Stöcke eng am Körper zu führen. - Anpassung der Geschwindigkeit an die Verhältnisse
Jeder Läufer muss, vor allem auf Gefällstrecken, Geschwindigkeit und Verhalten seinem Können, den Geländeverhältnissen, der Verkehrsdichte und der Sichtweite anpassen. Er muss einen genügenden Sicherheitsabstand zum vorderen Läufer einhalten. Notfalls muss er sich fallenlassen, um einen Zusammenstoß zu verhindern. - Freihalten der Loipen und Pisten
Wer stehen bleibt, tritt aus der Loipe/Asphaltpiste. Ein gestürzter Läufer hat die Loipe/Asphaltpiste möglichst rasch freizumachen. - Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet. - Ausweispflicht
Jeder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien bekannt geben.