Barrierefreiheitserklärung
Die Villacher Alpen Arena ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://villacheralpenarena.at/
Diese Website ist teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- Einige Bilder auf der Website besitzen derzeit keinen aussagekräftigen Alternativtext (Alt-Text). Dies kann dazu führen, dass Nutzer:innen mit Screenreadern den Bildinhalt nicht erfassen können. Wir planen, alle Bilder zeitnah mit beschreibenden Alternativtexten zu versehen.
- Die Formulare auf dieser Website sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei. Insbesondere kann es in einzelnen Formularbereichen zu Einschränkungen bei der Bedienung mit der Tastatur, bei der Nutzung mit Screenreadern (z. B. unzureichende Beschriftungen/Zuordnungen von Eingabefeldern, Fehlermeldungen oder Statushinweisen) sowie bei der Darstellung und Erkennbarkeit von Pflichtfeldern kommen. Damit sind diese Inhalte aktuell nicht vollständig mit den Barrierefreiheitsbestimmungen vereinbar. Wir arbeiten an der barrierefreien Überarbeitung der Formulare und werden die Umsetzung schrittweise vornehmen. Bis dahin können Sie uns Inhalte und Anfragen alternativ per E-Mail oder telefonisch übermitteln; wir unterstützen Sie bei Bedarf gerne.
- Einzelne Linktexte sind nicht vorhanden oder sehr allgemein gehalten („Mehr erfahren!“), was die Navigation für Screenreader-Nutzer:innen erschwert.
- Farbkontraste einiger Textelemente könnten auf bestimmten Geräten oder bei bestimmten Einstellungen nicht optimal sein, was die Lesbarkeit beeinträchtigt.
- Die Tastaturbedienung wurde bisher nur teilweise getestet; es kann vorkommen, dass bestimmte interaktive Elemente (z. B. Buttons, Modal-Fenster) nicht durchgehend fokussierbar oder bedienbar sind.
Unverhältnismäßige Belastung
- Momentan ist noch kein vollständiger manueller Test mit Screenreader-Software (NVDA, VoiceOver) durchgeführt worden. Aufgrund des damit verbundenen Aufwands ist dies aktuell noch nicht vollständig umgesetzt.
- Eine vollständige Optimierung der Farbkontraste für alle Inhalte auf allen Geräten und bei allen Zoomstufen ist derzeit technisch und zeitlich noch nicht abgeschlossen.
Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der Rechtsvorschriften fallen
- Videos, externe Dokumente oder eingebundene Drittinhalte, die außerhalb des direkten Einflussbereichs der Website liegen, können derzeit nicht vollständig barrierefrei dargestellt werden. (§ 2 Absatz 3 WZG – Inhalte, die von Dritten bereitgestellt werden)
Erklärung der Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 14.01.2026 erstellt. Grundlage war eine Selbstbewertung unter Zuhilfenahme automatisierter Prüfwerkzeuge. Eine vollständige manuelle Prüfung nach EN 301 549 ist geplant.
Feedback und Kontaktangaben
Nutzer:innen, die auf nicht barrierefreie Inhalte stoßen oder weitere Informationen benötigen, können sich direkt an uns wenden:
E-Mail: office@villacheralpenarena.at
Telefon: +43 4242 544 88 – 0
Adresse: Villacher Alpenstraße 2, 9500 Villach
Wir bemühen uns, die Informationen dann in barrierefreier Form bereitzustellen (z. B. Textversion, alternative Formate) und danken für Hinweise auf weitere Barrieren.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.